Einwilligung/Aufklärung bezeichnet die rechtlich erforderliche Patienteninformation vor jeder ästhetischen Behandlung. Sie umfasst eine detaillierte Erklärung des geplanten Verfahrens, möglicher Risiken, erwarteter Ergebnisse und Alternativen. Diese Aufklärung muss in verständlicher Sprache erfolgen und schriftlich dokumentiert werden – es ist ein fundamentales Recht jedes Patienten und eine Schutzmaßnahme für Behandler.

Aus medizinischer Sicht ist eine fundierte Aufklärung ethisch und rechtlich notwendig. Patienten müssen informed consent geben – also bewusst einwilligen, nachdem sie umfassend informiert wurden. Dies schließt Informationen zu möglichen Blutergüssen, Schwellungen, allergischen Reaktionen, seltenen Komplikationen und realistischen Ergebniserwartungen ein. Nur mit dieser Transparenz kann ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Behandler entstehen.

In unserer Praxis nehmen wir uns ausreichend Zeit für persönliche Aufklärungs­gespräche. Patienten erhalten schriftliche Aufklärungsformulare, können Fragen stellen und haben Zeit zum Nachdenken. Wir dokumentieren die Aufklärung gewissenhaft und schriftlich. Dies schafft Sicherheit für beide Seiten und unterstreicht unseren respektvollen, professionellen Umgang mit jeder Behandlung.